Würden Sie gerne Ihren Auto-Kredit-Vertrag widerrufen – natürlich ohne Ersatz für die Abnutzung zu leisten? Bei bestimmten Formfehlern in den Kreditverträgen ist das möglich – so das Urteil des Landgerichts Hamburg! So kann man den Auto-Kredit auch nach Jahren noch widerufen.
Den Auto-Kredit widerrufen: So wurde im Urteil entschieden
Ein Fahrer eines Hyundai Santa Fe hatte geklagt – und gewonnen! Das Urteil sprach das Landgericht (LG) Hamburg (Aktenzeichen 330 O 145/18). Der Fahrer des Hyundai darf seinen Kreditvertrag wirksam widerrufen. Und obendrein muss der Hamburger für den Zeitraum der Nutzung seines Pkw keinen Nutzwertersatz zahlen.
Was geschieht dann mit dem Auto und den erfolgten Zahlungen?
Wer seinen Autokredit in dieser Weise kündigt, gibt natürlich sein Fahrzeug wieder ab. Dann erhält der Ex-Autobesitzer
- … seine Anzahlung zurück, sofern er im Rahmen seines Autokredits eine Anzahlung leisten musste.
- … alle seine bereits an die Bank gezahlten Raten des Autokredits zurück.
Dann kommen wir zu der Frage, wie es mit den gefahrenen Kilometern ist. Diese stellen ja eine Abnutzung des Autos dar und diese Abnutzung möchte die Bank ersetzt haben – von den Rückzahlungen abziehen. Aber da geht die Bank leer aus! In diesem Fall muss der Autofahrer, der seinen Autokredit erfolgreich kündigte, keine Zahlung einer Entschädigung für die Abnutzung des Autos vornehmen.
Das möchten natürlich viel Autofahrer haben und jetzt wird sich so mancher fragen, wie das möglich ist. Vorab: Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Doch wenn es das wird, dürften sich viele Autofahrer ein Beispiel daran nehmen und ihren Kreditvertrag nochmals genau prüfen.
Die Praxis des Widerrufs von Kreditverträgen ist so neu nicht. In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits viele Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen widerrufen. Bei den Autokrediten ist es natürlich ein Gewinn, wenn man auf diese Weise sein wertgemindertes Fahrzeug wieder zurückgeben kann und dann auch noch alles gezahlte Geld zurück erhält.
Der Formfehler im Kreditvertrag
Der Widerruf des Kreditvertrags ist durch Formfehler im Kreditvertrag möglich. Bei unserem Fall, der vor dem Landgericht Hamburg entschieden wurde, traf es die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, eine Tochter der Société Générale. Der Anwalt des klagenden Autobesitzers vertrat die Ansicht, dass die Praxis der Zahlung einer Entschädigung für die Wertminderung nicht rechtens sei – und er überzeugte damit die Richter am Landgericht Hamburg.
Was Autofahrer bundesweit hoffen lassen wird, das ist die Folge aus dem Fehler in den Darlehensvertägen vieler Autobanken. Diese ist nämlich, dass die sogenannte Widerrufsfrist von 14 Tagen nie zu laufen beginnt. Dies wiederum hat zur Konsequenz, dass dass der Autokreditvertrag auch noch nach vielen Jahren rückabgewickelt werden kann.
Seit dem Urteil des LG Hamburg ist nun jedoch eine Änderung eingetreten. Während der widerrufende Kreditnehmer früher die Entschädigung für die Wertminderung zahlen musste, entfällt dies jetzt. Dies betrifft Verträge mit Vertragsdatum nach dem 13. Juni 2014 und beruht auf einer Gesetzesänderung.
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