Das Urteil des Landgericht Ravensburg ist sicherlich ein Schock für die VW-Bank und ihre Töchter Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank. Fast 1,5 Millionen Auto-Kredit-Verträge können jetzt wohl widerrufen werden.
Autokredit-Vertrag widerrufen: Kein Wertersatz und keine Nutzungsentschädigung
Das Landgericht Ravensburg hat entschieden. Mit seinem Urteil vom 07.08.2018 (Aktenzeichen 2 O 259/17) gab es dem Fahrer eines Skoda Roomster recht, der seinen Autokauf bei der Volkswagenbank finanziert hatte. Der Käufer erklärte, dass er beim Abschluss des Autokredit-Vertrags von der VW-Bank falsch informiert worden sei. Daher forderte er von der VW-Bank alle an die Bank gezahlten Raten zurück.
Der Käufer hatte mit dem Fahrzeug in der Zwischenzeit eine Strecke von 70.000 Kilometern zurückgelegt. Er war nicht bereit, der Bank eine Entschädigung für die in Anspruch genommene Fahrstrecke zu zahlen und er verweigerte auch Zahlungen für eventuelle Schäden am Pkw. Das LG Ravensburg entschied mit seinem Urteil im Sinne des Käufers.
Widerruf von Autokreditverträgen und die Nutzungsentschädigung
Die Widerrufbarkeit von Auto-Kreditverträgen war bereits Gegenstand verschiedener Urteile, bei denen die jeweiligen Gerichte im Sinne der Verbraucher entschieden und dem Widerruf stattgaben. Neu am Urteil des LG Ravensburg ist nun, dass man dem Kreditinstitut die Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und für den sich aus der Nutzung ergebenden Wertverlust verweigert. Das Urteil könnte damit etwa 1,5 Millionen Autokreditverträge der VW-Bank und deren Töchter betreffen.
Die Rückabwicklung des Autokaufs
Wer sein Auto wie der oben genannte Käufer erworben und mittels Autokredit finanziert hat, wird beide Verträge ( es sind zwei: der Kaufvertrag und der Kreditvertrag ) rückabwickeln müssen. Wie werden die Verträge rückabgewickelt?
#1 Rückabwicklung des Kaufvertrags
Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist recht simpel. Der Käufer wird nach dem wirksam gewordenen Widerruf des Kreditvertrags das Auto einfach an das Finanzinstitut zurückgeben.
#2 Rückabwicklung des Kreditvertrags
Auch hier ist es recht einfach. Das Kreditinstitut muss bei der Rückabwicklung des Kreditvertrags alle auf den Kredit geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Dies umfasst alle Kreditraten ( Zinszahlungen und Tilgungszahlungen ) sowie eine etwaige Anzahlung.
Eine weitere Position wäre der Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Benutzung durch den Käufer. Hierfür muss der Käufer keinen Ersatz leisten, wie das LG Ravensburg entschieden hat. Auch für die bereits mit dem Pkw zurückgelegten Fahrstrecken muss der Käufer an das Kreditinstitut keine Entschädigung bezahlen.
#3 Wie lange darf man den Autokredit widerrufen?
Das ist natürlich eine berechtigte Frage. Gilt das Recht auf Widerruf nur am Anfang? Oder während der Zeit der Abzahlung des Kredits, also vor vollständiger Abzahlung? Nein, der Widerruf ist zeitlich völlig unbegrenzt.
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