Wer einen Kredit benötigt, der wendet sich in erster Linie an die Hausbank. Das Arbeitgeberdarlehen, das auch als Mitarbeiterdarlehen bekannt ist, bietet die Möglichkeit einen zinsgünstigen Kredit zu nutzen.
Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Das Arbeitgeberdarlehen wird zwischen einem Unternehmen und einem Mitarbeiter vereinbart. Im Vergleich zum klassischen Bankkredit, sind diese speziellen Kredite in der Regel recht günstig. Unternehmen nutzen die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens dazu, eine bessere Mitarbeiterbindung zu sichern, vor allem für qualifizierte Facharbeiter mit speziellen Fähigkeiten sind solche Angebote daher leicht zu erhalten.
Muss man als Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Der Arbeitgeber ist in keiner Weise dazu verpflichtet, ein Arbeitgeberdarlehen zu vergeben. Ist es allerdings üblich, dass diese innerhalb der Firma vergeben werden, muss der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden.
Dies bedeutet, dass sämtliche Mitarbeiter, die einen Arbeitnehmerkredit in Anspruch nehmen, vergleichbare Darlehensbedingungen erhalten und ist dann zum Beispiel unabhängig davon, ob sich der Arbeiter in einer Vollzeit- oder einer Teilzeit-Anstellung befindet. Diese Vorgabe folgt dem Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
Achtung
Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, jedem Arbeitnehmer einen Kredit zu gewähren, nur weil er dies bereits für andere Mitarbeiter getan hat. Mitarbeiter haben in keiner Weise einen rechtlichen Anspruch auf diese spezielle Form des Darlehens. Eine Ablehnung kann aus diversen Gründen erfolgen, so zum Beispiel aufgrund von bereits bestehenden Verschuldungen oder einer aktuellen Lohnpfändung.
Muss der Mitarbeiter einen Verwendungszweck nennen?
Auch hier gilt, dass es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, dennoch hat es sich im Laufe der Zeit eingebürgert, dass ein Arbeitgeberdarlehen häufig zweckgebunden vergeben wird. Dies bedeutet, dass das Kapital für einen bestimmten Grund verwendet wird:
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Immobilien
- Autokauf
Eine Sonderregelung gibt es für firmeneigene Waren. Es ist nach § 107 Abs. 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) untersagt, einen Kredit zu gewähren, um dem Arbeitnehmer die eigenen Produkte zu überlassen.
Wie hoch kann die Darlehenssumme sein?
Arbeitgeberdarlehen können in jeder Kredithöhe beantragt werden. Die Finanzierung für Weiterbildungen ist in vielen Betrieben ein klassischer Fall, hierfür sind Kreditbeträge zwischen 300 und 2000 Euro in der Regel ausreichend. Immer mehr Arbeitgeber führen auch spezielle Finanzierungsprogramme für Immobilienkäufe. In diesem Fall sind die Darlehenssummen entsprechend hoch. Der Gesetzgeber hat keine Regelung für Höchstgrenzen festgelegt. Dies bedeutet, dass es im Grunde genommen nach oben keine Grenze gibt. Welche Summe tatsächlich durch den Arbeitgeber bewilligt wird, hängt natürlich von den individuellen Umständen ab.
Warum ist das Arbeitgeberdarlehen eine Alternative zum Bankkredit?
Nun stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeberdarlehen für jeden die richtige Wahl ist. Denn viele Arbeitnehmer schrecken vor der Idee zurück, sich auf lange Sicht finanziell an den Arbeitgeber zu binden. Allerdings gibt es eine Reihe von Vorteilen zu beachten, die ein Arbeitgeberdarlehen zu bieten hat:
Zum einem ist der Kredit häufig sehr zinsgünstig. Der Arbeitgeber orientiert sich zwar an den marktüblichen Zinssätzen, oftmals aber liegt das Angebot darunter. Dies kann vor allem für große Kreditsummen einen nennenswerten Unterschied machen.
Unternehmen sind außerdem oft in der Lage und willig, kleine Kreditsummen ohne eine umfassende Bonitätsprüfung zu vergeben. Offensichtlich ist der Arbeitgeber darüber informiert, in welcher Höhe ein geregeltes Einkommen vorliegt, daher werden nur selten weitere Bonitätsprüfungen durchgeführt. Auch Sicherheiten sind nicht immer notwendig.
Was ist bei einem Abschluss eines Arbeitgeberdarlehens zu beachten?
Ob Arbeitgeberdarlehen oder nicht: Verbraucher sollten niemals darauf verzichten, einen umfassenden Kreditvergleich vorzunehmen. Denn obwohl ein Arbeitgeber die Möglichkeit hat, gute Konditionen anzubieten, muss dies nicht immer der Fall sein. Auch die Rahmenbedingungen sind für die Kreditvergabe interessant:
- Zinssatz
- Laufzeit
- Tilgungsart
- Sondertilgung
- Kündigung
Ist ein Zinszuschuss das gleiche wie ein Arbeitgeberdarlehen?
Es ist möglich, durch den Arbeitgeber einen sogenannten Zinszuschuss zu erhalten. Dieser hat allerdings nichts mit der Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens zu tun. Hier übernimmt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ganz oder in Teilen die Zinsen für einen Bankkredit. Der Kredit wird durch den Arbeitnehmer von einer Bank aufgenommen. Dieser Zinszuschuss wird als ein Geldwert-Vorteil eingestuft und ist in seiner gesamten Höhe als Arbeitslohn steuerlich absetzbar.
Wie wird das Darlehen steuerrechtlich behandelt?
Wer es vermeiden möchte, mit der nächsten Steuererklärung Ärger zu verursachen, der muss ein paar Rahmenbedingungen bei der Annahme des Arbeitgeberdarlehens beachten. Ist der Kredit vertraglich nicht entsprechend geregelt, kann es sein, dass die gesamte Kreditsumme als geldwerter Vorteil durch das Finanzamt eingestuft wird. Dies bedeutet, dass die Summe in voller Höhe als Arbeitslohn behandelt wird, ist das Kapital nicht korrekt als Darlehen definiert.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ VI R 28/06) Zinsvorteile eines Arbeitgeberdarlehens geldwerte Vorteile sind, liegt der Zinssatz unter dem marktüblichen Satz. Erneut sind diese Kosten als Lohneinnahme zu versteuern.
Gibt es Steuerfreibeträge für das Arbeitgeberdarlehen?
Das Bundesfinanzministerium legt für geldwerte Vorteile eine Freigrenze von 2.600 Euro fest. Dies bedeutet, dass diese erst dann voll versteuert werden müssen, liegt die Summe des ungetilgten Darlehens nach Beendigung des Lohnzahlungszeitraums über diesem Wert. Wird zum Beispiel ein zinsfreier Kredit in einer Höhe von 1.500 Euro durch den Arbeitgeber gewährt, der als Gehaltsvorschuss an den Arbeitnehmer abgetreten wird, muss der entstehende Zinsvorteil nicht versteuert werden.
Hinweis
Laut § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kann der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter monatliche Zuschüsse von 44 Euro abtreten. Wird dies Freigrenze durch den Zinsvorteil überschritten, muss dieser in vollem Umfang versteuert werden.
Wie lässt sich der geldwerte Vorteil bestimmen?
Der gewährte Zinsvorteil durch den Arbeitgeber wird für jeden Fall einzeln ermittelt. Es gibt hier keine generellen Vorschriften, entsprechend arbeitet jedes Arbeitgeberdarlehen mit anderen Zahlen und Konditionen. Das EStG unterscheidet für die Ermittlung des geldwerten Vorteils zwei Wege:
- § 8 Abs. 2 EStG: Gültig für Arbeitnehmer, die durch Handelsfirmen und Industrieunternehmen, die nicht auf das Geschäft mit Darlehensverträgen spezialisiert sind, ein Arbeitgeberdarlehen erhalten.
- § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG: Gültig für Arbeitnehmer, die ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen durch ein Finanzinstitut erhalten.
Grundsätzlich berechnet man die Geldwert Vorteile über den marktüblichen Effektivzins. Arbeitnehmer können dessen Höhe unter anderem bei der Hausbank erfahren. Darüber hinaus sind entsprechende Informationen auch online einsehbar, zum Beispiel bei der Deutschen Bundesbank. Für die Berechnung ist der übliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant. Dies ändert sich, handelt es sich um ein Arbeitgeberdarlehen mit variablem Zinssatz.
Überlassung des Darlehenskapitals durch den Arbeitgeber
Um sämtliche Zahlungen steuerpflichtig als Darlehenskapital und die errechneten Zinsvorteile geltend machen zu können, muss der ursprünglich vereinbarte Vertrag im vollen Umfang eingehalten werden. Ein klassischer Arbeitgeberdarlehensvertrag sollte sich im Wesentlichen nicht von einem klassischen Vertrag für einen Ratenkredit unterscheiden. Hier werden also neben der Kreditsumme und den Zinsen auch die Laufzeit, die Tilgung und mögliche Sicherheiten festgelegt.
Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Teil des Darlehens erlässt, wird das Kapital nicht mehr als Arbeitgeberdarlehen angesehen, sondern als Lohnzahlung. Dieses muss entsprechend von beiden Parteien gemeldet und versteuert werden. Der verbleibende Darlehensbetrag wird in diesem Fall als eine Einmalzahlung angesehen.
Achtung
Wird ein Arbeitgeberdarlehen ohne Zinsen vergeben, wird es ebenfalls steuerrechtlich als eine Einmalzahlung angesehen.
Arbeitgeberdarlehen für Mitarbeiter von Finanzinstituten
Mitarbeiter, die einen Arbeitgeberkredit durch ein Finanzinstitut erhalten, werden nach dem EStG anders eingestuft. Welche Art von Finanzinstitut in diesem Fall der Arbeitgeber ist, spielt dabei keine Rolle. Relevant ist, ob das Unternehmen es als eines seiner Hauptgeschäfte betreibt, Kredite zu vergeben.
Kommt es hier zu einem Zinsvorteil durch die Vergabe des Arbeitgeberdarlehens, wird dieser in diesem Fall als Personalrabatt angesehen. Damit geht eine gesonderte steuerliche Behandlung einher. Der geldwerte Vorteil wird nicht über die üblichen Marktzinsen berechnet, sondern über die Vergleichsprodukte des Finanzinstitutes. Übersteigt der berechnete geldwerte Vorteil den Freisatz von 1.080 Euro, wird er komplett steuerpflichtig. Was sich unter dem Freibetrag befindet, wird nicht berücksichtigt.
Die Vorteile und Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens in der Übersicht
Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer genießen mit einem Arbeitgeberdarlehen Vorteile. Für den Arbeitgeber ist es eine gute Möglichkeit, seine Wertschätzung für Mitarbeiter zu untermauern. Auf dem hart umworbenen Arbeitsmarkt sind vor allem qualifizierte Fachkräfte gefragt. Wer eine enge und langfristige Bindung erzielen möchte, kann diese Angebote durchaus dafür aufwenden. Aber nicht nur für Arbeitgeber gibt es nennenswerte Vorteile zu entdecken. Das Darlehen ist häufig sehr günstig und leichter zu erhalten als ein klassischer Ratenkredit.
Hinweis
Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, bleibt der Kreditvertrag weiterhin bestehen. Es kann also durchaus vorkommen, dass das Darlehen auch über das Arbeitsverhältnis hinaus abbezahlt wird. In diesem Fall ändern sich die Konditionen aber nicht. Der ursprüngliche Vertrag ist weiterhin gültig. Dies ist auch im Fall einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gesichert.
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