Easypark, der Anbieter der beliebten Parkplatz-App, musste einen Sicherheitsvorfall verzeichnen, bei dem personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat seine Kunden umgehend über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch weist Easypark darauf hin, dass Phishing-Angriffe möglich sind und empfiehlt den Kunden Vorsicht. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert betroffene Verbraucher über die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen.
Easypark Cyberattacke: Kundendaten gestohlen, Zahlungen nicht möglich
Die Parkplatz-App Easypark war am 10. Dezember 2023 Ziel einer Cyberattacke, die dazu führte, dass das Unternehmen seine Kunden über einen Verstoß gegen den Datenschutz informieren musste. Von dem Angriff betroffen sind Nutzer, deren persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern gestohlen wurden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die unvollständigen gestohlenen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen vorzunehmen. Sensiblere Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Trotzdem warnt Easypark seine Kunden vor möglichen Phishing-Angriffen und rät zur Vorsicht.
Datenlecks und Phishing-Angriffe: Verbraucher in Gefahr
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, wie wichtig es ist, sich der möglichen Konsequenzen eines Datenlecks bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle gezielte Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark stellt einen weiteren Mosaikstein in dieser beunruhigenden Entwicklung dar.
Trotz der Tatsache, dass das genaue Ausmaß des Datenlecks bei Easypark noch nicht bekannt ist, ist es wichtig zu erkennen, dass der gestohlene Datensatz grundlegende Kontaktdaten und teilweise Bezahlinformationen enthält. Obwohl diese Informationen nicht ausreichen, um direkte Zahlungen vorzunehmen, besteht dennoch ein potenzielles Risiko für Phishing-Angriffe, bei denen die gestohlenen Informationen missbraucht werden könnten.
Die Kombination von Datenlecks bei beliebten Plattformen wie Facebook, Deezer oder Twitter hat zur Folge, dass im Darknet eine große Menge sensibler personenbezogener Daten verfügbar ist. Kriminelle können diese Daten nutzen, um Identitäten zu fälschen und betrügerische Aktivitäten im Namen von Verbrauchern durchzuführen. Mit jedem neuen Datenleck erhöht sich das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen auf immer mehr Informationen zugreifen können. Verbraucher sollten daher ihre Daten schützen und wachsam sein.
Gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben Kunden von Easypark das Recht, zu erfahren, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Darüber hinaus können sie mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend machen, sofern Easypark unzureichende Informationen bereitstellt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärken die Rechte der Kunden in solchen Fällen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet allen Verbrauchern, die potenziell von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. In diesem Online-Check wird überprüft, ob die Nutzer von dem Datenleck betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Verbraucher sollten die möglichen Konsequenzen eines Datenlecks nicht unterschätzen. Es ist entscheidend, dass sie ihre Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer persönlichen Daten kennen und aktiv verteidigen. Nur so können sie sich angemessen gegen Cyberangriffe absichern und im Falle eines Schadens die entsprechende Entschädigung erhalten.